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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 604887 | ||
Datum | 23.01.2010 22:09 MSG-Nr: [ 604887 ] | 5656 x gelesen | ||
Geschrieben von ---BeschFl--- Im Zweifel: Also ich denke eins steht fest, ein Befehl im rechtlichen Sinne ist das nicht. § 2 Nr. 2 WStG (Wehrstrafgesetz): "ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt" Dann stellt sich aber die Frage nach der Hierarchie der rechtlichen Regelung. Ich habe die Zusammenhänge mal in der NV 1/1998 S. 4ff. zusammengestellt: http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/BBKNV199801.PDF | ||||
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