Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge |
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 604894 |
Datum | 23.01.2010 22:39 MSG-Nr: [ 604894 ] | 5484 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Dienstanweisung
Geschrieben von ---Markus Held, Auerbach-- Wichtig ist, eine gute Begründung für das Abweichen von der Vorschrift zu haben, dann sollte es keine Probleme geben.
Wichtiger schiene mir vorgängig zu prüfen, ob die Vorschrift ein Ermessen einräumt.
Wenn sie das nicht tut, dann würde ich mich statt auf eine GMV lieber auf Recht & Ordnung verlassen.
Was wäre denn, wenn im Einsatz mal was passiert? Ob Heinrich dann immernoch ja und Amen sagt, weiß ich nicht ...
Aus meiner Sicht ist die Frage der Abgrenzung zwischen Dienstanweisung (DA) und "Einsatzbefehl" absolut richtig gestellt.
DA ist ein Rechtsetzungsakt im Rahmen der behördlichen Aufgaben des Leiters einer Feuerwehr und im Auftrag des Behördenleiters, wahrscheinlich im Auftrag des Bürgermeisters. Der "Einsatzbefehl" ist eine Regelung des Einzelfalles in einer konkreten Situation, quasi ein Verwaltungsakt.
Sofern nicht einzelne Feuerwehrgesetze militärspezifische Regelungen des Befehlsrechts übernehmen - mir sind keine bekannt - ist der Ausführende für die Rechtmäßigkeit seines Tuns verantwortlich.
Also: Das Auto bleibt stehen.
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