Hallo,
Geschrieben von Lars TiedemannNun ja, irgendwer hat das Logo ja entworfen und möchte seine geistige Arbeit natürlich auch belohnt bezahlt haben nun, das dürfte schon erfolgt sein - äh, und wer zahlt denn die Arbeit des Verbandes?
Geschrieben von Lars TiedemannU.a. gibt´s ja solche Nutzungs-/Schutzrechte auch eben dafür, damit nicht einfach ein anderer sagen kann: "meins!". stimme ich im Prinzip zu, keine Frage,
aber: warum hat denn der Verband ein Logo? Damit er bzw. seine "Untereinheiten" erkannt werden - also erstaunt mich diese Reaktion doch. Es zeigt leider, dass hier im Verband zum einen an der Professionalität fehlt und zum anderen man sich wohl gar nicht Gedanken über sein Image bzw. seine Außendarstellung macht . Es geht hier ja gar nicht darum, das Logo zu nutzen, um Geld zu verdienen , sondern um eine Darstellung der Zugehörigkeit.
Wenn der Verband eine Anfrage eines Händlers ablehnen würde, der einfach mal JW-Shirts drucken will, ok, aber wenn eine Jugendwehr nichtmal T-Shirts mit eigenem Logo drucken lassen darf, armes Deutschland.
- Geschrieben von Lars TiedemannAnsonsten ist auch hier nachzulesen, was man beachten muß. tja, das ist aber nur eine sehr dünne Anleitung - da fehlt einiges, wenn man sich mal die Eintragung anschaut, was alles so geschützt ist , anscheinend kommt keiner auf den Gedanken, dass man als Jugendwehr auch T-Shirts mit Logo trägt.....
so denn, vielleicht ändert sich da auch mal was,
viele Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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