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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellv. JF Wart => aktiver Dienst nötig | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 606013 | ||
Datum | 29.01.2010 18:17 MSG-Nr: [ 606013 ] | 3987 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Heinrich Brinkmann sie sind zwar Angehörige, aber leisten keinen Einsatzdienst und brauchen an den Übungen nicht teilzunehmen. Also halt keine "Aktiven". Ebenso sind sie bei Wahlen nicht stimmberechtigt, Der § 10 des FwG BaWü ist aber mit: " § 10 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr " überschrieben, und der Abs. 4 über die Fachberater zählt dazu. In BaWü kann ich aber in der örtlichen FW-Satzung regeln, wie weit die Fachberater ihre Dienstpflichten wahrnehmen müssen. 16 Länder-Feuerwehrgesetze !! ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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