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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Fülltätigkeiten Hauptamtliche Wache im Tagesdienst | 9 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 606959 | ||
Datum | 01.02.2010 18:21 MSG-Nr: [ 606959 ] | 3627 x gelesen | ||
Hallo, ich melde mal Zweifel an: Geschrieben von Christian Trachternach Bei uns ist von 7-19:30 Arbeitsdienst (inkl. 1,5h Pausenzeiten). Das sind dann bei mir schonmal knappe 11 Stunden, in denen ich tätig sein soll. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz (ArbZG) welches zur "Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der AN bei der AZ-Gestaltung..." §3: "Die werktägliche AZ der AN darf 8h nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10h nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8h werktäglich nicht überschritten werden." Also sollten im "Arbeitsdienst" mehr Pausen oder andere Erleichterungen versteckt sein? Es wäre fatal, wenn nach 10h-iger Arbeit dem BF-ler ein Unfall passiert... ist nur nach der für NRW gültigen AZVO Was einem Bundesgesetz recht Schnurz sein wird. mkg hwk | ||||
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