Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 606982 |
Datum | 01.02.2010 21:13 MSG-Nr: [ 606982 ] | 18597 x gelesen |
Infos: | 03.02.10 Liste der von der KWF geprüften Produkte auf www.kwf-online.de 02.02.10 Sonderschutzausrüstung Motorsäge/Warnkleidung UK NRW
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo!
Geschrieben von Stefan Rauwer kann mir mit Nachweis sagen, ob die Beinlinge für Sägearbeiten im Feuerwehreinsatz verboten sind?
Verbote werden seltenst ausgesprochen, es werden eher andersrum Anforderungen definiert.
Verweis der UKBW auf die UVV Forsten
Daraus dass eine (F)UK darauf verweist würde ich den Verweis auch für alle anderen als gegeben im Sinne von "anerkannte Regel der Technik" ansehen.
UVV Forsten :
>>(3) Für Arbeiten mit der Motorsäge hat der Unternehmer persönliche
Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzhelm, Gehörschutz, Gesichtsschutz,
Handschutz, Schnittschutzhose und Schutzschuhe mit Schnittschutz,
zur Verfügung zu stellen.<<
UVV Forsten
Leider wird im Anhang der GUV V C 53 nicht direkt die UVV Forsten als relevant gelistet, dann wäre es noch klarer.
mit freundlichen Grüßen
Jo(sef) Mäschle
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