Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606984 |
Datum | 01.02.2010 21:17 MSG-Nr: [ 606984 ] | 19623 x gelesen |
Infos: | 03.02.10 Liste der von der KWF geprüften Produkte auf www.kwf-online.de 02.02.10 Sonderschutzausrüstung Motorsäge/Warnkleidung UK NRW
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Feuerwehr-Unfallkasse
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Markus BeichlerBei den aktuellen aber sicher doch..
Kommt wohl auf die Form (A-C) an? Allerdings empfiehlt die FUK Nord zwar EN 381-5 Form C, lässt aber trotzdem Deinlinge zu. Information ist aus 2003, die 381-5 ist aber lt. Beuth-Apotheke seit 1995 nicht mehr überarbeitet werden.
Da diese Norm seit 1995 gültig ist, habe ich auch eine "neue" Hose, und da wäre es theoretisch möglich sich das Gemächt zu verletzen. Nach den Infos im Netz bezieht sich die bessere Protektion der Typ C-Hose auch nur auf den Rundumschutz, und nicht auf den Beckenbereich. Man müsste sich auch sehr geschickt anstellen, um sich dort mit der Säge zu verletzen.
Wenn keiner eine neuere Norm als die EN 381-5:1995 auftreibt bleiben Beinlinge weiter erlaubt und wir haben wieder einen UVV-Mythbuster.
Gruß,
Markus
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| 01.02.2010 20:49 |
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Stef7an 7R., Garnsdorf |
| 01.02.2010 20:54 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 01.02.2010 21:00 |
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Mark7us 7B., Steinebach |
| 01.02.2010 21:17 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd | |