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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 606989 | ||
Datum | 01.02.2010 21:26 MSG-Nr: [ 606989 ] | 18836 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Beichler Es wird in jedem Fall so sein, dass die Träger der Feuerwehren unterschiedlich reagieren. Also kaufen musst du: Beinschutz nach EN 381-5 Form C, Klasse in Abhängigkei zur verwendeten Säge (Kettengeschwindigkeit siehe Bedienungsanleitung MKS). Das können sowohl Beinlinge als auch Hosen sein. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | ||||
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