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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 606990 | ||
Datum | 01.02.2010 21:29 MSG-Nr: [ 606990 ] | 18864 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Ich habe hier eine Mail der UKBW rumliegen, in der die Gültigkeit der landwirtschaftlichen UVVs für Feuerwehrs verneint wird, weil sie nicht explizit in der UVV Feuerwehr erwähnt wird... Bloß dass das Wörtchen "insbesondere" eine nicht abschließende Aufzählung bedingt...Aber es ist ja nicht das erste Mal dass da was aufgeschrieben und dann später zurückgerudert wird, siehe § 19 BGV A 1 für Feuerwehrs ;-) GUV V C 53: >>Anhang: Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt:<< mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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