Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 606998 |
Datum | 01.02.2010 21:50 MSG-Nr: [ 606998 ] | 4352 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Markus Weber bzw der FUKNach unserer Auffassung ist ein Feuerwehreinsatz auf einem
landwirtschaftlichen Betrieb kein "Umgang mit Großtieren", sondern eben
ein Feuerwehreinsatz.
Hoffentlich wissen das die Kühe auch, und verhalten sich dementsprechend anders, als beim Bauern.
Geschrieben von Markus WeberDie notwendigen Qualifikationen, die ein Feuerwehrmann/-frau erfüllen
muss, sind z.B. in der FwDV 2 geregelt.
Wir haben das weder beim Trupmann Teil 1 noch beim Teil 2 gelernt.
Ich gehe aber davon aus, dass sich der durchschnittliche FA ohne landwirtschaftlichen Hintergrund auch ohne UVV den Kühen respektvoll nähert. Ob er trotzdem vorsehen kann, was die Kuh plant, ist natürlich fraglich...
Schönen Gruss
Thorsten Schlotter
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| 01.02.2010 21:29 |
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Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? |
| 01.02.2010 21:40 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 01.02.2010 21:50 |
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