Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 606999 |
Datum | 01.02.2010 22:01 MSG-Nr: [ 606999 ] | 4210 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrmann
Mal angenommen, die "fachfremden" UVV würden alle auch einzelfallbezogen bei Feuerwehreinsätze gültig sein, dann müssten sie doch auch alle Bestandteil regelmäßiger Unterweisungen sein. Oder interpretiere ich § 4 Abs. 1 und 2 der GUV-V A 1 da falsch?
Mal abseits davon, nennt die Feuerwehr-UVV im Anhang ja auch so schon diverse andere UVV und GUV-R, die damit direkt anwendbar werden (und über die der FM auch zu unterweisen ist - so jedenfalls meine Interpretation).
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.02.2010 21:29 |
|
Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? | |