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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten?19 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg607000
Datum01.02.2010 22:11      MSG-Nr: [ 607000 ]4229 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppMal angenommen, die "fachfremden" UVV würden alle auch einzelfallbezogen bei Feuerwehreinsätze gültig sein, dann müssten sie doch auch alle Bestandteil regelmäßiger Unterweisungen sein. Oder interpretiere ich § 4 Abs. 1 und 2 der GUV-V A 1 da falsch?

Interpretierst du richtig. Die Alternative ist der derzeitige Ist-Zustand: der FA "muss" darüber nicht Bescheid wissen (tut es i.d.R. auch nicht), macht es dann im Einsatz aber trotzdem... Wie viele von euch haben den sicher 24/7 jemand auf dem ersten LF der sich mit Rindern, Schweinen oder Pferden auskennt? Wie viele von denen die das nicht garantieren arbeiten diese Einsätze trotzdem ab?

Ach ja, um der UKBW kein Unrecht zu tun hier noch der letzte Absatz aus der Mail:

Es ist nach unserer Auffassung sehr sinnvoll, dass sich die Feuerwehr im
Vorfeld Gedanken macht, wie sie bei einem Einsatz auf einem
landwirtschaftlichen Betrieb vorgehen kann. (Fett im Orginal)

Allerdings wird das nicht dadurch einfacher, dass die UVV Landwirtschaft "nicht gilt". Die würde nämlich eine gute Ausbildungsvorlage abgeben. Aber die meisten, wissen wohl, wie wichtig und Ernst Dinge genommen werden, wenn man keine Vorschrift hat, in der drin steht "du musst das ausbilden sonst erlischt der Versicherungsschutz und der böse UVV-Kobold kommt vorbei und zwickt dich in den Popo".

Wenn man sich mit der Problematik befasst, und den Vorschlag der UKBW aufgreift sich im Vorfeld Gedanken zu machen, dann wird man zum Schluss kommen, dass man FA eben doch nach UVV Landwirtschaft weiterbilden muss. Nur funktioniert Feuerwehr in der Fläche eben nicht so - leider.

Gruß,
Markus


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 01.02.2010 21:29 Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten?
 01.02.2010 21:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.02.2010 21:50 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
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