Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 607003 |
Datum | 01.02.2010 22:16 MSG-Nr: [ 607003 ] | 4132 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Markus WeberWenn man sich mit der Problematik befasst, und den Vorschlag der UKBW aufgreift sich im Vorfeld Gedanken zu machen, dann wird man zum Schluss kommen, dass man FA eben doch nach UVV Landwirtschaft weiterbilden muss. Nur funktioniert Feuerwehr in der Fläche eben nicht so - leider.
Ich schlag vor, du lässt Kälberstricke mit eingeflochtenen Reflexfäden produzieren und bringst das ganze Zusammen mit noch ein bischen Kleinkram in ner Zargesbox unter dem Namen "Feuerwehrgerätesatz Kuhstall" auf dem Markt.
Vierteljährlich bietest du dann einen passenden Lehrgang dazu an, und verdienst dir ne goldene Nase...
Der "Lehrgangsprototyp" fand ja schon in Triesdorf statt... ;-)
Schönen Gruss
Thorsten Schlotter
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| 01.02.2010 21:29 |
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Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? | |