News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 607004 | ||
Datum | 01.02.2010 22:23 MSG-Nr: [ 607004 ] | 4014 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber Wie viele von denen die das nicht garantieren arbeiten diese Einsätze trotzdem ab? Mein Favorit in Sachen Vorschriften in der Hinsicht: >>(2) Vor jeder Kontaktaufnahme mit einem Hund haben sich die vom Unternehmer hierzu beauftragten Versicherten in geeigneter Weise davon zu überzeugen, dass der Hund folgsam und nicht aggressiv ist. Andernfalls ist der Direktkontakt zu unterlassen und der Hund nicht einzusetzen.<< >>Die Kontaktaufnahme mit dem Hund soll durch Ansprechen und unter Nennung seines Namens erfolgen. Hierbei soll dem Hund die Möglichkeit einer Geruchswahrnehmung geboten werden. Anzeichen für eine aggressive Stimmung des Hundes sind unter anderem gefletschte Zähne, zurückgezogene Lefzen, Knurren, gesträubte Nacken- und Rückenhaare oder ein Steifhalten der Rute.<< Zu finden in der GUV V C 7 ...wieso erinnert mich das bloß an das, womit bei verstärkt auftretender Dämmerung zu rechnen ist? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|