Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 607033 |
Datum | 02.02.2010 05:47 MSG-Nr: [ 607033 ] | 3935 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallkasse
Geschrieben von Markus WeberDie Gültgkeit der einschlägigen UVV wird verneint.
Dazu Zitat der UK Saar aus letztem Oktober:
"Fremde UVVen gelten nicht für Ihren Einsatzbereich. Sie sind aber (für Arbeiten im ursprünglichen Bereich) als Regel der Technik zu sehen.
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.02.2010 21:29 |
|
Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? | |