Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 607051 |
Datum | 02.02.2010 07:27 MSG-Nr: [ 607051 ] | 3986 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Thorsten SchlotterHoffentlich wissen das die Kühe auch, und verhalten sich dementsprechend anders, als beim Bauern.
Wenn das die gefleckten von Markus sind, haben die vorher eine Brandschutzunterweisung bekommen, und warten gemäß Alarmplan Stall ruhig auf ihre Rettung ,-)))
Geschrieben von Thorsten SchlotterIch gehe aber davon aus, dass sich der durchschnittliche FA ohne landwirtschaftlichen Hintergrund auch ohne UVV den Kühen respektvoll nähert.
Nö, erst wenn da eine Verteilung in handliche Größe (Schnitzel o.Ä.) geschehen ist ,-))
Eigenschutz geht vor.
Geschrieben von Thorsten SchlotterOb er trotzdem vorsehen kann, was die Kuh plant, ist natürlich fraglich...
Wir hatten früher mal 2 Metzger in der FF,
das wäre ein klarer Fall für die Metzger-Task-Force geworden ,-)
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 01.02.2010 21:29 |
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Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? |
| 01.02.2010 21:40 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 01.02.2010 21:50 |
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Thor7ste7n S7., Eltingshausen |
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