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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 607070 | ||
Datum | 02.02.2010 11:23 MSG-Nr: [ 607070 ] | 17886 x gelesen | ||
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Hallo, ich habe Kontakt mit der UK aufgenommen. Nach Aussage der Unfallkasse NRW handelt es sich bei der genannten Hose nur um ein Beispiel für den Mindestschutz. Es sind also auch Beinlinge möglich. Bei Bedarf und Notwendigkeit ist der Schutz zu erhöhen bzw. zu erweitern. (Das gebietet schon §1 GMV) Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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