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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 607072 | ||
Datum | 02.02.2010 11:58 MSG-Nr: [ 607072 ] | 17969 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker Haase Im gewerblichen Bereich wird von den Unfallversicherungsträgern derzeit die Klasse 1 für alle handgeführten Motorsägen als ausreichend angesehen, obwohl viele der am Markt erhältlichen Sägen eine Kettengeschwindigkeit von mehr als 20m/s erreichen. Im gewerblichen Bereich wird auch die Form A als ausreichend angesehen, die FUK Nord ist explizit der Ansicht, dass FA die Form C zu tragen, weil sie im Umgang mit MKS weniger geübt sind als der gewerbliche Nutzer. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | ||||
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