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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 607092 | ||
Datum | 02.02.2010 14:04 MSG-Nr: [ 607092 ] | 17844 x gelesen | ||
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In Hessen... Ich hatte mal ein Gespräch mit einem Herrn der UKH ;-) Beinlinge sowie Hosen sind in Hessen "zugelassen". Wünschenswert wäre die Schnittschutzform C, weil FM sogenannte Gelegenheitsbenutzer sind, die ggf. auch noch unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Sollte jedoch ein Unfall passieren (und der FM hat nur Form A als Beinling an) besteht ein Unfallschutz, weil alleine das Tragen der vorhandenen Schutzausrüstung zeigt, das er sich der Gefahr bewusst war und sich geschützt hat. Auf der anderen Seite... was kostet ein Satz Schnittschutzkleidung in Form C...160.-€ ? Es wird soviel Geld für Schrott ausgegeben ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | ||||
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