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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 607117 | ||
Datum | 02.02.2010 16:42 MSG-Nr: [ 607117 ] | 17659 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Lorenz Sollte jedoch ein Unfall passieren (und der FM hat nur Form A als Beinling an) besteht ein Unfallschutz, weil alleine das Tragen der vorhandenen Schutzausrüstung zeigt, das er sich der Gefahr bewusst war und sich geschützt hat. Artig von ihm. Üblicherweise erfolgt an dieser Stelle aber der Hinweis, dass auch Unfallversicherungsschutz besteht, wenn er in Badehose sägt. Allerdings gibt es danach (hoffentlich) mehr Fragen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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