Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | 'Fachfremde' UVV, war: Schnittschutz Beinlinge verboten? | 19 Beiträge |
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 607126 |
Datum | 02.02.2010 17:29 MSG-Nr: [ 607126 ] | 4035 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Markus Weber Konkret wurde angefragt, ob sich FA im Einsatz auf landwirtschaftlichen Betrieben an die für Landwirte gültigen UVV, insbesondere die den Umgang mit Großtieren betreffende UVV halten müssen.
Hintergrund ist die Arbeit am 2. Teil von "Rind & Feuerwehr".
Und wie man heute in den Nachrichten sieht, trifft's einen da nicht nur in einem Landwirtschaftlichen Betrieb: Kälber auf der Autobahn
Wir (GFs meiner Abteilung) haben vergangenes Jahr mal einen der Pferdehöfe unserer Umgebung besucht - mal sehen, wann wir dort 'ne Großübung machen können...
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.
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| 01.02.2010 21:29 |
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Jose7f M7., Bad Urach Schnittschutz Beinlinge verboten? | |