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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8H., Lage / NRW | 607260 | ||
Datum | 03.02.2010 12:14 MSG-Nr: [ 607260 ] | 17424 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die KWF Prüfung ist auch nicht zwingend vorgeschrieben. Der Schnittschutz kann durchaus auch von anderen Prüfinstututionen geprüft sein. (findet man aber eher selten) Es empfiehlt sich trotzdem vom KWF auf den Gebrauchswert hin gestestete Artikel zu verwenden da diese eine weit über die reine Funtionsprüfung hinausgehende Prüfung hinter sich haben. Beim mutmaßlichen "Verbot" von Beinlingen kann möglichererweise gemeint sein, das ältere Modelle, die nicht den derzeit geforderten Körperbreich bedecken auszusondern sind. Teilweise sind noch ältere Beinlinge, die aus zwei Einzelteilen bestehen, und daher nicht einmal den bereich der Form A erreichen im Umlauf | ||||
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