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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 F.8, Elsterheide OT Nardt / Freistaat Sachsen | 607285 | ||
Datum | 03.02.2010 13:57 MSG-Nr: [ 607285 ] | 17794 x gelesen | ||
Infos: | ||||
In der FwDV 1 steht unter 2.5 Schnittschutzkleidung Die Schnittschutzkleidung (Beinlinge oder Schnittschutzhosen mit rundumlaufendem Schnittschutz) ist beim Einsatz der Motorkettensäge zu tragen. Das und nichts anderes wird an der Landesfeuerwehrschule Sachsen den Ausbildern für Motorkettensägenführern gelehrt. Es gab Beinlinge die keinen rundumlaufenden Schnittschutz hatten. Diese sind nicht mehr gestattet. Mit freundlichen Grüßen Lutz Fichtner | ||||
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