Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Welche Fahrzeuge stehen einer Stützpunktfeuerwehr zu? | 25 Beiträge |
Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 607787 |
Datum | 05.02.2010 13:12 MSG-Nr: [ 607787 ] | 6930 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Der BBP ist schon richtig!
Aber nur mal zur Orientierung :
Auszug aus der Verordnung
über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
(MindAusrVO-FF).
Vom 9. September 1996.
"(2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
umfaßt:
1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN
14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug
oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik.
"
Falls der Link immer noch nicht funzt!
"Feuer soll man nicht in Papier einhüllen.”
Aus China
___________________________________________________
"Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.”
Arthur Schnitzler (1862-1931), östr. Schriftsteller
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