Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Welche Fahrzeuge stehen einer Stützpunktfeuerwehr zu? | 25 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 607796 |
Datum | 05.02.2010 13:33 MSG-Nr: [ 607796 ] | 6917 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hi Anton.
hier stehts: Link
(2) Die Mindeststärke einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung umfaßt 27 aktive Mitglieder.
Die Einsatzstärke ist mindestens durch eine Gruppe (1/8) und einen Trupp (1/2) sicherzustellen.
Im Einsatz sind mindestens folgende Funktionen zu besetzen:
1. ein Gruppenführer oder eine Gruppenführerin,
2. zwei Maschinisten oder Maschinistinnen,
3. ein Melder oder eine Melderin,
4. vier Truppführer oder Truppführerinnen,
5. vier Truppangehörige.
(2) In Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern ist eine Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
vorzuhalten. Die Mindestausrüstung einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung
umfaßt:
1. ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8/6) nach DIN 14530 Teil 5 oder ein Löschgruppenfahrzeug
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik,
2. ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16) nach DIN 14530 oder einen Rüstwagen (RW) nach DIN
14555 oder einen Gerätewagen - Gefahrgut - (GW-G) nach DIN 14555 oder ein Tanklöschfahrzeug
oder einen Gerätewagen (GW) der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik.
Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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