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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Moderne KFZ-Elektrik und Fw | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 608188 | ||
Datum | 07.02.2010 11:35 MSG-Nr: [ 608188 ] | 10680 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Frank Morawietz Ich wollte nur wisen, ob es zusätzlich zum mechanischen Schloss (bzw. dem Motor der Zuziehautomatik) noch eine elektronische Verriegelung gibt und ob das mechanische Schloss (Oder die Zuziehautomatik) nach Ausfall der Stromversorgung trotzdem öffenbar bleibt. Ich vermute mal, dass ein Fahrzeug, bei dem nach Ausfall der Stromversorgung keine Öffnungsmöglichkeit der Türen mehr gegeben ist, keine Betriebserlaubnis bekäme. Vollelektrische Betätigung ist mir eigentlich auch nur von Heckklappen bekannt, die ja im Normalfall von innen sowieso nicht zu öffnen sind. Aber auch da gibt's relativ oft noch ein Schlüsselloch daneben, mit dem mechanisch geöffnet werden kann. Gruß, Michael | ||||
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