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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Welche Fahrzeuge stehen einer Stützpunktfeuerwehr zu? | 25 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 608436 | ||
Datum | 08.02.2010 12:07 MSG-Nr: [ 608436 ] | 5691 x gelesen | ||
Wenn man rein nach der alten Mindestausrüstungsverordnung musstet ihr nicht zwingend eine DL haben. Da hättet Ihr den Bedarf schon belegen müssen. Nach der aktuell gültigen Mindestausrüstungsverordnung ergibt sich das erst aus der Risikoanalyse. Ob alt oder neu, wenn die Risikoanalyse ergibt "Eine DL ist nicht notwendig.", dann ist die Gemeinde nicht verpflichtet eine DL zu beschaffen. Sie darf natürlich, wenn sie möchte und das Geld hat. Ergibt die Risikoanalyse "Eine DL ist notwendig.", dann ist die Gemeinde in der Pflicht eine DL zu beschaffen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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