Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Parkplätze am Feuerwehrhaus | 42 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 608546 |
Datum | 08.02.2010 23:28 MSG-Nr: [ 608546 ] | 11832 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hi Detlef,
Geschrieben von Detlef Maushakeaber grundsätzlich scheint es da ein gespanntes Verhältnis zu geben
Och, als gespannt würde ich das (jetzt) nicht mehr bezeichnen.
Wenn man durch das Amtsgericht bestätigt bekommt, dass interne Absprachen zwischen Ordnungsamt und Feuerwehr getroffen werden, die von Klarheit und Transparenz nur so strotzen und die man, nachdem einer auf die Schnauze gefallen ist, auch dann noch nicht an die ehrenamtlichen Kräften weiterleitet, kann man sich höchstens noch verarxxxt fühlen ;-)
Kein FA (in Castrop-Rauxel) weiss, was da sonst noch festgelegt wurde (Parkplätze, Anliegerstrassen, 'rote Ampeln' ???) und das Ordnungsamt kassiert kräftig ab. Also kann die Devise für rund 230 FA(SB) nur lauten "Totalverzicht auf §35", nicht wahr?
So einfach ist es also für Bürgermeister Beisenherz, Gesetze zu beschränken und seine für ihn kostenlos tätigen Ehrenamtlichen abzuwatschen.
btw.: wenn jemand im Zuständigkeitsbereich vom OLG Hamm wohnt, möge er Vorsicht walten lassen - der dortige 1. Senat hat´s bestätigt ;-)
Hier mal ein paar aussagekräftige Zeilen aus dem Gerichtsurteil: Klartext
Wer mehr erfahren möchte, klickt auf diesen Link, ist aber noch nicht ganz fertig ;-)
@Sebastian
gib mal Deine Adresse, dann schick ich Dir ´ne Buddel Hustensaft ;-)
„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)
![](b/dhk.jpg) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|