Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Parkplätze am Feuerwehrhaus | 42 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 T.8, Bad Bocklet / Bayern | 608724 |
Datum | 09.02.2010 22:24 MSG-Nr: [ 608724 ] | 11380 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Kommandant
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
was mich hierzu mal interessiert...
oben habe ich gelesen dass es soviele Parkplätze geben muss wie Sitzplätze auf dem Fahrzeug...
Vor unserem GH (TSF stationiert, angeschlossen an "Haus der Dorfgemeinschaft", Schützen sind hier auch untergebracht) gibt es genau 5 Parkplätze. Drei davon sind wie es scheint "geschützt" durch ein Schild:
"Parken nur für Feuerwehrdienstleistende." Dieses Schild stand mal so dass es, rein optisch gesehen, für den ganzen Parkplatz galt, sprich parallel zur Einfahrt, jetzt aber, wie es scheint, nur 3 Parkplätze abzudecken scheint. Regelmässig parken dort Fahrzeuge der Anwohner, teilweise über 24. Std, es gibt kein Parkverbot an der Strasse und andere Besucher dieses Gebäudes nutzen die Parkmöglichkeiten ebenfalls. Häufig geführte Gespräche durch Vorstand und Kommandanten haben nichts ergeben, ebenso haben wir auch keinen "Gemeindepolizisten" mehr der Strafzettel ausstellen könnte. Was würdet ihr in so einem Fall tun? Es hinnehmen, bei Einsatz Privat PKW an der Strasse parken wenns sein muss oder mehr oder weniger "radikal" agieren und z.B einen Sperrpoller aufstellen, der ja dann im Ernstfall schnell umgelegt werden kann, oder eine Kette mit Vorhängeschloss, für deren beseitigung das selbe gilt...?
Zur erklärung, 2. Kdt und MA wohnen 25 bzw 50 m weiter weg. daher das Wort "schnell".
GH steht Zentral im Dorf, anfahrt anderer FA durch PKW m.E gerechtfertigt.
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