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Thema | Sanitätsdienst durch Feuerwehr möglich? | 86 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 608863 | ||
Datum | 10.02.2010 21:06 MSG-Nr: [ 608863 ] | 18388 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Frummet aber wenn ich die Auflagen für die Veranstalter sehe die vom Ordnungsamt ,oder Ähnlich, vorgegeben wird, ist das meistens sehr genau definiert was kommen soll. Das ist teilweise recht unterschiedlich. In weiten Teilen Deutschlands dürfte der Passus: "Ein Ausreichender Sanitätswachdienst ist sicherzustellen" üblich sein. Gerade dann, wenn die Genehmigungsbehörde über wenig bis kein fachwissen diesbezüglich verfügt. Geschrieben von Florian Frummet Da hat eine Feuerwehr keine Chance. Das wird aus fachlicher Sicht sehr oft sehr wohl der Fall sein. Ein Sanitätskoffer (o.ä.), AED, O2 und zwei Personen die eine etwa 80h umfassende sanitätsdienstliche Ausbildung haben ist auch bei den Santitäsorganisationen eine übliche zusammenstellung und, wenn einer davn auch entsprechend in "Einsatztatktik und Recht" geschult ist um zu wissen, was er als verantwortlicher tut, für viele Sachen durchaus ausreichend. | ||||
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