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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 608915 | ||
Datum | 11.02.2010 10:33 MSG-Nr: [ 608915 ] | 6010 x gelesen | ||
Geschrieben von jürgen schmitz Ist einem ein Schreiben vom Land (LFV? IM?) für RLP bekannt, demnach Feuerwehrfahrzeuge die an Umzügen zu Karneval teilnehmen explizit der Versicherung (des Fahrzeugs) gemeldet werden müssen, da sie ansonsten keinen Versicherungsschutz genießen? Das nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren? mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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