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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Schlussantrag Generalanwältin C-160/08 Kommission ./. Deutschland | 2 Beiträge | ||
Autor | Patr8ik 8G., Heyersum / Niedersachsen | 609100 | ||
Datum | 12.02.2010 00:10 MSG-Nr: [ 609100 ] | 1930 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Osnabrügge auf htt://curia.europa.eu einfach das Az. C-16/08 eingeben und mitstaunen........ Kleine Korrektur: Ihr sollte Az. C-160/08 eingeben wie es auch richtig in der Überschrift steht, dann seid ihr beim Richtigen Thema. So, das nur vorne weg. ;) Jetzt meine eigentliche Frage. Ich hab mir den Beschluss mal angeguckt, aber bei einem so langen und juristisch geprägtem Schreiben versteh ich leider recht wenig. Kann mir einer der Forumsjuristen zumindest erklären, was ich unter "Dabei ist die Personenbeförderung als vorrangige, die medizinische Versorgung während des Transports als nachrangige Dienstleistung einzuordnen." zu verstehen habe? Gruß Patrik Alles ganz private Meinung! | ||||
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