Hallo
Geschrieben von Johannes Krauseein ebensolches Relais gebaut hat, dass man bei eingeschaltetem Warnblinklicht auch die Bremslichter im Wechsel zu den Blinkern blinken lässt. Das wird unterbunden, wenn man auf der Bremse steht. Das ganze soll auch so vom TÜV abgenommen worden sein.
Das geht aber legal bestenfalls als Notbremslicht, nicht zur Absicherung bei stehendem Fahrzeug.
Die Idee gab es auch schon vor 40 Jahren, damals war es aber noch definitiv unzulässig:
Blinkende Bremsleuchten. BMV/StV 7 – 7001 Va/72 vom 6. 1. 1972, VkBl 1972 14 S 35: Es ist wiederholt angeregt worden, blinkendes Bremslicht zuzulassen oder vorzuschreiben. Dabei soll das Blinken durch dauernden oder zeitlich begrenzten Wechsel zwischen Hell und Dunkel oder auch durch eine regelmäßige Veränderung der Lichtstärke erreicht werden. – Blinklicht hat eine besondere Warnwirkung. Es ist deshalb bestimmten Sicherungsfunktionen vorbehalten. Da aber die Sicherungswirkung nur gegeben ist, wenn die Verwendung von Blinklicht in engen Grenzen gehalten wird, ergibt sich, dass Blinklicht ausstrahlende Leuchten nur insoweit erlaubt sind, als die StVZO sie ausdrücklich fordert oder zulässt. In allen anderen Fällen dürfen die Leuchten nur Dauerlicht ausstrahlen. Da in § 53 Abs 2 Bremsleuchten für blinkendes Licht nicht erwähnt werden, sind solche Bremsleuchten nicht zulässig (§ 49a Abs 1). – Dies entspricht auch dem Anhang 5 Abs 42 desWienerWeltabkommens über den Straßenverkehr von 1968. Dort ist die Verwendung von Blinklicht auf bestimmte Fälle beschränkt worden. Außerdem ist festgelegt, dass in den Fällen, wo Vertragsparteien Blinklicht ausnahmsweise zulassen dürfen, dies auf keinen Fall für Beleuchtungseinrichtungen mit rotem Licht gilt.
Der Passat braucht dafür übrigens kein Relais, sondern einfach nur ein paar Zeilen Programmcode...
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |