Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DIN EN 1789-- Rd.Erlass d. Ministerium zum RettG NRW | 14 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 609294 |
Datum | 12.02.2010 21:09 MSG-Nr: [ 609294 ] | 4361 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Jörg KösterDarf man sich weigern, dieses Fahrzeug zu besetzen?
Arbeitsrecht / Beamtenrecht ? *fg*
Zunächst einmal wird man damit arbeiten müssen,
aber man sollte z.B. der LTS schon sagen,
das man da nicht mit einem "richtigen" RTW unterwegs ist!
Den Rest werden dann sicherlich LTS-ÄLRD-Betreiber RW untereinander klären.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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