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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Sanitätsdienst durch Feuerwehr möglich? | 86 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 609463 | ||
Datum | 13.02.2010 18:13 MSG-Nr: [ 609463 ] | 17920 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... da sollte man aber auch noch den Abs. 2 lesen: Hab ich getan. Wobei ich hinsichtlich der Zuordnung eines SanDienstes zum Begriff Gesundheitswesen vorsichtig wäre. Geschrieben von Gerhard Bayer Wäre die Frage, ob unser Problem hier unter "bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten" zu subsummieren ist, dann wäre der § 6 Abs. 3 zutreffend Dann müßte man auch den vielleicht notwendigen Hausanstrich bei Bauer Meier als entsprechendes "Vorkommnis" sehen. MkG Marc | ||||
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