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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaMehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv?20 Beiträge
AutorDetl8ef 8S., Püttlingen / Saarland609981
Datum16.02.2010 13:47      MSG-Nr: [ 609981 ]11994 x gelesen

Hallo Leute,

ihr habt da teilweise alle Recht. Neben den UVV gibt es aber auch andere Vorschriften die beim Flaschenfüllen zu beachten sind. Grundsätzlich läuft ein Flaschen TÜV ja folgendermaßen ab:
1. Stahlflaschen wird mit Wasserdruck auf das 1,5 fache des Betriebsdruckes geprüft, bei 300 bar also 450 bar Prüfdruck.
2. CFK (Composite) Flaschen werden in einem Wasserbecken abgedrückt, dabei wird der steigende Wasserstand durch Ausdehnung der Flasche gemessen.
3. Nach dem Abdrücken werden die Flaschen an einer Trocknungeinrichtung getrocknet.
4. Das Einschrauben des Ventiles erfolgt nach der Trocknung. Zur Dichtprüfung des Ventileinbandes sollte die Flasche dann auf etwa 50 bar gefüllt werden.
5. Gefüllte Flaschen zu transportieren unterliegt den ADR-Regeln für Gefahrguttransporte. Die sich daraus ergebenden Probleme spart sich der Ein oder Andere indem er die Flaschen ungefüllt transportiert.
6. Nachh UVV müssen restlos entleerte Flaschen durch mehrmaliges Füllen und langsames Abströmen "gespült" werden. Das Abströmen erfolgt so langsam, dass sich am Ventil oder Flasche kein Kondensat bildet. Das gilt auch für Flaschen die bei Übung oder Einsatz komplett entleert wurden.
7. Kondensat triit nur über das Ventil in die Flasche. Deshalb muss die Qualität der Atemluft am Kompressor gemessen werden. Es darf nicht mehr als 25 mg/m3 Wasser in der Atemluft sein.
8. Das Spülen von Flaschen ist kein Märchen und gehört zu den Aufgaben eines zertifizierten Atemschutzgerätewartes.
9. Kondensat in der Flasche kann zu schlagartigem Ausfall eines PA führen.
10. Flaschen für PA und Flaschen für Arbeitsgeräte (Hebekissen etc.) müssen getrennt verwendet werden und sind den entsprecdhenden TÜV Regeln zu lackieren und zu prüfen.

So denke dass reicht erstmal, wenn man auch hier noch vieles dazu erzählen könnte.

Gruß kompromiduese



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 03.02.2010 08:41 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
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 03.02.2010 08:56 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 03.02.2010 09:00 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 03.02.2010 09:03 Manu7el 7M., Fürstenfeldbruck
 03.02.2010 09:05 Denn7is 7F., Senden
 03.02.2010 10:56 Dani7el 7M., Jockgrim
 16.02.2010 13:47 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 13:51 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2010 14:04 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 16:46 Seba7sti7an 7W., Linden
 16.02.2010 14:08 Detl7ef 7S., Püttlingen
 16.02.2010 18:49 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.02.2010 18:36 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 19.02.2010 17:08 Detl7ef 7S., Püttlingen
 19.02.2010 18:05 Dani7el 7M., Jockgrim
 19.02.2010 18:33 Andr7eas7 W.7, Hurlach
 19.02.2010 18:40 Dani7el 7M., Jockgrim
 19.02.2010 21:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 20.02.2010 11:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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