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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBahn AG verklagt Lohsa im Streit um einen Waldbrand5 Beiträge
AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen610087
Datum17.02.2010 10:30      MSG-Nr: [ 610087 ]2543 x gelesen

Moin,

ich denke das ist eine sehr schwierige Frage. Im Haftungerecht haftet z.B. der Besitzer eines Hauses bei Schadensfällen wegen Verstößen gegen die Streu- Und Räumpflicht. Hat er das Haus vermietet haftet er immer noch kann sich aber wenn er dieses vertraglich vereinbart hat na den zuständigen Mieter halten und sich einen entstandenen Schaden ersetzen lassen. Trozdem tritt der Eigentümer in Vorleistung.

Das kann hier heißen, daß die DB Netz haftpflichtig ist, sich den schaden aber von der polnischen Staatsbahn ersetzen lassen kann.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sein, daß die Fahrzeuge von der DB Betriebsdienst (z.B. Cargo) abgefertigt wurden obwohl sie offensichtliche Schäden aufwiesen. Dann haftet die DB Betriebsdienst. War es ein verdeckter Schaden haftet die Polnische Staatsbahn evtl. auch direkt.

Das ließe sich nun unendlich fortführen.

Gruß

Lutz



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