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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutz mit Paukenröhrchen | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 610439 | ||
Datum | 18.02.2010 20:19 MSG-Nr: [ 610439 ] | 10856 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Hildebrandt Laut meinen HNO, habe das Teil erst im Frühjahr letzten Jahres bekommen, ist das aber kein ko Grund gegen eine Tauglichkeit. Vielleicht ist der HNO kein Arbeitsmediziner? Wie gesagt. Die Logik der G26.3 ist da eigentlich ganz einfach. Es darf (egal wie) nur Luft über den Atemanschluss in die atemwege gelangen. Ist dies durch eine Undichtigkeit im Trommelfell nicht mehr sicher gestellt (vgl. Stichwort Trommelfellperforation in der G26.3), schließt dies die Tätigkeit als AGT aus. Der HNO mag Deine Frage auf das Hörvermögen oder die allgemeine körperliche Belastbarkeit bezogen haben. Aber eben nicht auf die "Gasdichtheit" der Atemwege. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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