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Thema | Erreichbarkeit des Feuerwehr-Forums und von www.FEUERWEHR.de | 52 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 610628 |
Datum | 20.02.2010 00:04 MSG-Nr: [ 610628 ] | 23877 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Michael RoleffOb da erstmalig Einsicht eingesetzt hat................... Man soll ja an das Gute glauben, allerdings erscheint mir das Nichterscheinen rein taktischer Natur zu sein.
Die ZPO gehört nicht gerade zu meinen großen Stärken, aber es sieht wohl so aus:
Wäre man gekommen, hätte man - Jürgens Angaben als richtig unterstellt - wohl ein entsprechendes Urteil kassiert. Dagegen hätte man dann nur noch mit Rechtsmitteln vorgehen können, ansonsten wäre es aber bestandskräftig geworden.
Erscheint man aber nicht, ergeht auf Antrag ein Versäumnisurteil nach 331 ZPO. Dabei wird quasi "so getan" als sei der Beklagte anwesend und würde allen Äußerungen des Klägers zustimmen. Wenn das ganze dann plausibel ist, wird nach dem Antrag des Klägers entschieden.
Gegen das Versäumnisurteil kann die Partei, die nicht erschienen ist allerdings Einspruch nach 338 ZPO einlegen. Folge: Es wird ein neuer Termin anberaumt, bis dahin liegt die Sache wieder auf Eis, man generiert weitere Kosten und hält das Ganze schön am Laufen.
Man kann dann sogar zum zweiten Termin ebenfalls nicht erscheinen - erst dann gibt es keine Einspruchsmöglichkeit mehr gegen das neue Versäumnisurteil ;o)
Dieses Vorgehen, einfach die Leute zu belästigen und sämtliche Wege auszuschöpfen, den "Gegnern" auf den Nerv zu gehen, scheint mir für die Praktiken "einer Firma aus Heinsberg" nicht gerade ungewöhnlich. Somit würde ich beinahe wetten wollen, dass binnen der nächsten zwei Wochen ein entsprechender Einspruch bei Gericht eingeht - so Leid mir das für Jürgen tut.
Charmanter ist da immer der Antrag auf Entscheidung nach Aktenlage gemäß 331a ZPO. Da ergeht nämlich dann ein Urteil, gegen das es keine Einspruchsmöglichkeit gibt. Ist ein feines Ding, wenn die Gegenseite auf ein Versäumnisurteil baut, um Zeit zu gewinnen und dann eine Entscheidung nach Aktenlage kassiert ;o)
Wäre nur leider hier nicht gegangen, da hierfür vorher mindestens einmal mündlich verhandelt worden sein muss....
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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