1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Hat man dir hier keine Auskunft gegeben?
Was glaubst du wohl, was mit dem Forum passiert, wenn jeder der zig tausend Bewerber, die sich jedes Jahr bei Berufs- und Werkfeuerwehren bewerben nicht nur einen, sondern 2 Threads aufmachen würden? Grob über den Daumen wären das täglich 30 Threads, in denen man immer die gleichen Antworten höre würde...
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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