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2. Europäische Gemeinschaft
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaFlughafenfeuerwehr Frankfurt8 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg610844
Datum21.02.2010 22:11      MSG-Nr: [ 610844 ]5184 x gelesen

Hat man dir hier keine Auskunft gegeben?

Was glaubst du wohl, was mit dem Forum passiert, wenn jeder der zig tausend Bewerber, die sich jedes Jahr bei Berufs- und Werkfeuerwehren bewerben nicht nur einen, sondern 2 Threads aufmachen würden? Grob über den Daumen wären das täglich 30 Threads, in denen man immer die gleichen Antworten höre würde...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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 21.02.2010 16:46 Patr7ick7 P.7, Frammersbach-Habichsthal
 21.02.2010 18:13 ., Kirchheim unter Teck
 21.02.2010 18:34 Patr7ick7 P.7, Frammersbach-Habichsthal
 21.02.2010 22:11 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 22.02.2010 14:30 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
 22.02.2010 19:56 ., Berlin
 22.02.2010 14:34 Mich7ael7 B.7, Gemmingen
 22.02.2010 18:14 Thom7as 7E., Nettetal

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