Rubrik | Kommunikationstechnik |
zurück
|
Thema | Stromversorgung, war: Digitalfunk: Ausfallvorbereitung BTS | 115 Beiträge |
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 611935 |
Datum | 28.02.2010 01:24 MSG-Nr: [ 611935 ] | 13583 x gelesen |
Themengruppe: | Digitalfunk |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Die Thematik einer präventiv angemessenen und halbwegs verlässlichen Vorbereitung auf größere Ausfälle bei öffentlichen Kommunikationsinfrastrukturrn hat noch mehr Facetten als nur in Zusammenhang mit einer BTS (TMO). Beispielsweise sind alle ITK-Komponenten (Verstärker, Router, Richtfunk, Switche, VDSL-KVz, Mobilfunkbasisstationen, uvm.) auf eine durchgängig öffentlich stabile Stromversorgung angewiesen. Ein USV-Konzept ist bei den jetzt privaten Netzbetreibern in der Peripherie (Access-Ebene) nicht mehr vorgesehen!
Im Zuge einer völligen Privatisierung der Telekommunikationsinfrastruktur sind diesbezügliche Fragestellungen, gerade in Krisensituationen jeglicher Ausprägung, fast vollständig offen. Erst recht nach NGN-Migration, unter Aufgabe fast aller Kabelnetzstrukturen aus der Vergangenheit.
Federführend für TK-Rechtsfragen ist das Bundeswirtschaftsministerium (weil laut Grundgesetz eine Aufgabe des Bundes, § 87f). Teilweise ausführendes Organ ist die Bundesnetzagentur (BnetzA), wobei die heutigen Rechtsverhältnisse zwischen diesen beiden Handlungsebenen hauptsächlich auf regulatorische und wettbewerbliche Aspekte ausgerichtet sind. Mit bestehende Regelungen, mit viel zu vielen KANN-Bestimmungen, können beide Institutionen leben, denn konkret eingeforderte Verantwortungen lassen sich so hin und herschieben.
Die BOS-Interessen müssten demgegenüber auf bundesebene über das Bundesinnenministerium (BMI) forciert werden. Betroffene sind aber hauptsächlich die BOS in Ländern und Kommunen. Hier wirkt sich die föderale Struktur außerordentlich nachteilig aus, wobei zudem beim Durchlauf über die vielen behördlichen Instanzen, ohne praxisbezogene Direktverantwortung, von realitätsnahen Ansätzen nicht mehr viel überig bleibt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entwurf-zu-Telekommunikationsbevorrechtigten-Regelungen-im-Krisenfall-oeffentlich-922698.html
Mit der vom BMWi aktuell verfolgten PTSG-Novellierung soll nun die letzten verbliebenenen Netzbetreiberverpflichtungen zu präventiven TK-Netzvorbereitung im Krisenfällen verwässert werden.
Momentan geht es nur um einen BMWi-Entwurf, der noch bis Mitte März kommentiert werden könnte. Setzt sich allerdings dieser BMWi-Ansatz durch, reicht nur eine Störung in der Stromversorgung, und sämtliche BOS-Bedarfsträger sind auf Melder und auf die OB-Feldvermittlung angewiesen. Ohne nachhaltigen Druck von sämtlichen Institutionen wird das BMWi nicht von seiner Auffassung abweichen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 27.01.2009 19:48 |
|
., Westerwald Digitalfunk: Ausfallvorbereitung Basisstation |
| 28.01.2009 09:14 |
|
Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 28.01.2009 09:23 |
|
., Westerwald | |