Rubrik | Feuerwehrverbände |
zurück
|
Thema | Was ist los im VdF NRW | 20 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 611966 |
Datum | 28.02.2010 13:09 MSG-Nr: [ 611966 ] | 6254 x gelesen |
Infos: | 28.02.10 VdF NRW
|
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Geschrieben von Markus SchumacherStattdessen umgarnt der VDF offensichtlich einzelne Feuerwehren (Komunen), und es macht zumindest den eindruck das man den Kreisfeuerwehrverband (bzw. die Verbände) umgehen möchte.
Interessanterweise nennt die "Start-"Satzung des VDF mehr oder weniger direkt als "Zielgruppe":
§2 Abs. 2: Der Verein hat die Aufgabe, die Geschäfte eines Feuerwehrverbandes i.S. des § 16 FSHG NRW auf Landesebene einschließlich Jugendfeuerwehr zu führen. Er soll zeitnah durch Beitritt der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände unter Mitwirkung der Berufsfeuerwehren über die AGBF und die Werkfeuerwehren mittels Satzungsänderung zu einem eingetragen und gemeinnützigen Verein umgewandelt werden. (Satzung)
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 27.02.2010 23:49 |
|
., Kierspe | |