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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wechsel BF NRW --> BY | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 612155 | ||
Datum | 02.03.2010 11:04 MSG-Nr: [ 612155 ] | 4338 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino grundsätzlich m.W. gleich seit Inkrafttreten der Förderalismusreform wieder besitzen die Länder die Regelungskompetenz für ihre Landesbeamten. Dies schließt die jeweiligen Kommunalbeamten mit ein, da Landkreise, Städte und Gemeinden keine eigenen Gesetze erlassen dürfen. Unterschiede im Grundgehalt z.B an mir durchgerechnet NRW,Ba-Wü,Bayern bis zu 150 Euro netto Unterschied, ergo nicht mehr überall vergleichbar,deswegen Landesbesoldungstabellen beachten. Gruss Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ | ||||
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