1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Markus WeberTut sie nicht mehr, alle im Daten-Nirvana verschwunden. Zumindest habe ich gestern auf Anhieb keine Grundsatz-Diskussion gefunden, die dem Thread-Ersteller einen Zugang zum Thema erlauben würde.
dann könnte Jürgen die ggf. aus dem Fundus laden? (Das Thema ist leider bei vielen Feuerwehren immer noch aktuell...)
Geschrieben von Markus WeberDeshalb habe ich ja auf Ingos Aufsatz verwiesen. Nachdem ich auch auf einsatzpraxis.org geschaut hatte und dort auch nicht fündig
hier steht viel auch dazu drin...
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/atemschutz.html
Auszüge:
"Um zu vermeiden, wieder alles ablegen zu müssen, sollten Sie schon nach dem Anlegen der Maske eine erste Dichtprobe durchführen.
Mit einer weiteren Dichtprobe nach dem Anlegen von Flammschutzhaube und Helm schliessen Sie aus, daß es zu Veränderungen am Maskensitz gekommen ist.
Im Einsatz ist das Nachstellen der Maskenbebänderung unmöglich!
Bei einigen Gerätetypen (z.B. „moderne“ Überdrucklungenautomaten mit bestimmten Steckanschluß- bzw. Ventilsystemen) kann eine Maskendichtprobe schwierig durchzuführen sein. Trotzdem darf gerade bei Überdruckgeräten nicht darauf verzichtet werden. Durch den Überdruck kann bei Leckagen ein erheblicher Luftverlust entstehen, der die Einsatzzeiten drastisch verkürzen und damit den Träger in Gefahr bringen kann."
"Nachdem die Auswahl des Atemschutzgerätes getroffen wurde, hat der gesamte Trupp das gleiche Atemschutzgerät zu verwenden. Eine Mischung verschiedener Gerätetypen, z.B. Preßluftatmer und Regenerationsgerät oder Normal-PA und Langzeit-PA oder auch nur Ein- und Zweiflaschen-PA bzw. Normal- und Überdruck-PA in einem Trupp, ist nicht zulässig . Zulässig ist dagegen natürlich die Verwendung von Geräten gleichen Prinzips (z.B. Ein-Flaschen-PA) verschiedener Hersteller, wenn die Rahmendaten (hier: Druck und Füllmenge) vergleichbar sind."
"Die Verwendung von Überdruckgeräten wird gerne aus verkaufstechnischen Gründen von den Firmen gepusht und bringt tatsächlich den Vorteil, daß bei etwaigen Undichtigkeiten keine Schadgase in den Maskeninnenraum gelangen. Dies ist v.a. bei Regenerationsgeräten ein großes Problem, weil diese Schadgase nicht mehr aus dem geschlossenen Kreislauf zu entfernen sind! Daher ist der Einsatz von Normaldruck-Regenerationsgeräten im Brandeinsatz möglichst restriktiv zu handhaben und gut auszubilden.
Bei „normalen“ Behältergeräten birgt die Überdrucktechnik die Gefahr, daß durch abströmende Luft aus größeren Undichtigkeiten die Einsatzzeiten unverantwortlich kurz werden. Diese Gefahr betrifft v.a. kleine „zierliche“ Gesichter (z.B. Frauen) bzw. lange und schmale Gesichter bzw. solche mit ausgeprägten Wangenknochen. Hier werden daher unbedingt entsprechend angepasste (i.d.R. persönliche!) Atemschutzmasken (Atemanschlüsse) benötigt, um dieses Risiko zu minimieren. Dies kann soweit führen, daß bei Helm-Masken-Kombinationen sogar Masken und Helme anderer Hersteller genutzt werden müssen, um eine gute Anpassung zu erreichen. Dabei ist zu beachten, daß dies eigentlich nicht der Zulassung des Atemschutzgerätes entspricht, da nach üblicher Herstellerauffassung nur Atemschutzgeräte und –anschlüsse (Masken) EINES Herstellers genutzt werden dürfen, die in dieser Kombination auch geprüft wurden. Die Geräte sind zwar so ausgelegt, daß dabei normalerweise keine Probleme auftauchen, aber in jedem Fall werden die Firmen im Versagensfall jeden Haftungsanspruch weit von sich weisen.
Pragmatisch ist eindeutig festzustellen, daß Überdrucktechnik nur Sinn macht,
- für Regenerationsgeräte (vgl. oben, für Feuerwehreinsatz in Deutschland nicht zugelassen !).
- wenn ALLE anderen Maßnahmen zur Schadstoffminimierung getroffen sind und auch eingehalten werden. Dazu gehört v.a.
- die Atemschutzdisziplin an Einsatzstellen, um eben nicht mehr „mal eben“ noch schnell ohne PA „gucken“ bzw. erkunden zu gehen ,
- keine Einsatzstelle mehr ohne geeigneten Atemschutz zu betreten, wenn diese noch in der Phase des Ausgasens ist (bis ca. 1 h nach Feuer aus!). (Vgl. vfdb RL 10/01 bzw. 10/03) und
- das Schwarz-Weiß-Konzept im Einsatz und auf den Feuerwachen.
- wenn ein Konzept für den Einsatz von Filtergeräten vorhanden ist, wie es z.B. bei auch langwierigen ABC-Einsätzen (z.B. Dekontamination) notwendig sein kann."
"ufgrund des Einatemventils des Pressluftatmers sind die Atemschutzgeräteträger gezwungen, gegen einen Atemwiderstand einzuatmen. Die Luft muss eingezogen werden. Durch diesen verstärkten Kraftaufwand ermüdet der Körper schneller.
(Bei Überdruck-PA ist zwar dieser Einatemwiderstand nicht gegeben, dafür ist der Ausatemwiderstand etwas höher.)"
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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