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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 612680 | ||
Datum | 04.03.2010 22:57 MSG-Nr: [ 612680 ] | 9978 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Geschrieben von Henning KochSeit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Genau genommen hat sich für die praktische Durchführung nichts geändert. Auch bisher war Bayern (mit der 8-Jahres-Frist) die einzige Ausnahme von der Regel, dass auch bei Fw-Fahrzeugen für AU und HU die selben Fristen gelten. Gruß, Henning | ||||
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