Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | 3 mal unentschuldigt .. noch zeitgemäß? | 42 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 613523 |
Datum | 09.03.2010 19:06 MSG-Nr: [ 613523 ] | 15755 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Dienstvorschrift
Im Saarland, und einigen anderen Ländern auch, ist ein FA auszuschliessen wenn Er3 mal unentschuldigt fehlt (§5 (3) Mustersatzung).
Nur ist das in der heutigen Zeit noch durchführbar?
Und was ist 3 mal unentschuldigt wenn die Wehr 40 +x Dienste anbietet?
Wäre eine andere Reglung besser?
X% der angesetzten Dienste? X Jahre in Folge die Weiterbildungsforderungen nach DV 2 nicht erfüllt?
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)
"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)
Ich bin ein Freund der klaren Worte
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| 09.03.2010 19:06 |
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Flor7ian7 B.7, Völklingen | |