Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Jährliche Belastungsübung - warum solls nicht 'pfeifen' dürfen? | 24 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 613567 |
Datum | 09.03.2010 22:36 MSG-Nr: [ 613567 ] | 16214 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Forum,
letztens sind wir bei einer Atemschutzübung auf die jährliche Belastungsübung zu sprechen gekommen. Dabei ist dann aufgefallen, dass es je nach Bediener der Atemschutzstrecke unterschiedliche "Durchfallgrenzen" gibt!?
Lt. FwDV 7 soll die Belastungsübung mit 1600 Liter Luft absolviert werden. Jetzt gab es aber Fälle, dass Kameraden als "nicht bestanden" galten, wenn ihre Restdruckwarneinrichtung vor dem Beenden der letzten Übungangesprochen hat - und das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Jetzt frag ich mich: Warum solls denn nicht pfeifen dürfen?
Ist diese "Durchfallgrenze" weit verbreitet?
Worauf stützt sich dieses "willkürliche" Auslegung?
Danke im voraus für Eure Infos.
Gruss
Martin
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| 09.03.2010 22:36 |
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Mart7in 7S., Eppelheim | |