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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNotrufmissbrauch oder Bärendienst?13 Beiträge
AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613725
Datum10.03.2010 18:04      MSG-Nr: [ 613725 ]3687 x gelesen

Hallo Sebastian,

Geschrieben von Sebastian Krupp500€ erscheinen mir in einem solchen Fall, der sich doch eigentlich früh wieder erledigt hat, nicht gerade wenig. Oder hab ich als stets braver Bürger falsche Vorstellungen von Anwaltskosten?
ja, hast Du! ;-)

Soweit ich weiß wird im Strafrecht die Anwaltsgebühr nach Gebührenordnung am Streitwert bemessen. Sprich: Egal ob ein Schriftstück ausreicht, oder der Anwalt mehrfach tätig werden muss, die Kosten bleiben die gleichen. Ausgenommen davon sind meines Wissens Auslagen für Fahrten zum Gericht etc., die zusätzlich nach Gebührenordnung abgerechnet werden können.

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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 10.03.2010 14:07 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.03.2010 14:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.03.2010 15:25 Hube7rt 7K., Erkelenz
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 10.03.2010 16:04 Pete7r L7., Frankenberg
 10.03.2010 16:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.03.2010 16:39 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
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 10.03.2010 18:04 ., Lüneburg
 10.03.2010 19:07 Sven7 R.7, Cuxhaven
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 10.03.2010 19:11 Lars7 T.7, Oerel

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