Hallo Sebastian,
Geschrieben von Sebastian Krupp500€ erscheinen mir in einem solchen Fall, der sich doch eigentlich früh wieder erledigt hat, nicht gerade wenig. Oder hab ich als stets braver Bürger falsche Vorstellungen von Anwaltskosten?
ja, hast Du! ;-)
Soweit ich weiß wird im Strafrecht die Anwaltsgebühr nach Gebührenordnung am Streitwert bemessen. Sprich: Egal ob ein Schriftstück ausreicht, oder der Anwalt mehrfach tätig werden muss, die Kosten bleiben die gleichen. Ausgenommen davon sind meines Wissens Auslagen für Fahrten zum Gericht etc., die zusätzlich nach Gebührenordnung abgerechnet werden können.
Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.
Grüße aus Lüneburg,
Lars
Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!
www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |