Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Jährliche Belastungsübung - warum solls nicht 'pfeifen' dürfen? | 24 Beiträge |
Autor | Gunn8ar 8F., Altefähr / M-V | 613816 |
Datum | 11.03.2010 08:03 MSG-Nr: [ 613816 ] | 11894 x gelesen |
Feuerwehrtechnisches Zentrum
Liebe Freunde,
in der Tat sind die von Martin genannten Bedingungen willkürlich und die Auslegung von Markus mit Rückgriff auf die FDV 7 exakt. Ich selbst bilde seit einigen Jahren AGT's aus, wir üben vom Anfang des Lehrgangs an in der Anlage und in dieser Anlage absolviert auch eine BFW ihre jährliche Belastungsübung - soll heißen, dass der Mitarbeiter der FTZ kompetent ist. Die Restdruckwarnanzeige kann ein Signal geben, entscheiden ist, dass die gesamte Strecke inkl. Belastung mit der mitgeführten Luftmenge bewältigt wurde. Allen, die in den anderen Beiträgen Gasvolumina etc. berechnet haben, sei auch gesagt, dass die Restdruckwarnanzeige nie exakt bei 50 bar ein Signal gibt; bei einem Gerät schon mal bei etwas über 60 bar, beim anderen bei 55 bar, beim dritten Gerät exakt bei 50 bar usw. Deshalb wird in der Ausbildung auch ein von / bis -Wert gelehrt.
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| 09.03.2010 22:36 |
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Mart7in 7S., Eppelheim |
| 09.03.2010 23:06 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 11.03.2010 08:03 |
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Gunn7ar 7F., Altefähr | |