Moin
Geschrieben von Marc DickeyDie Antwort darauf findest du hier. Selbst wenn er im SGB XII den §7 Abs. 2 findet... der ist doch überhaupt nicht einschlägig!
Da geht es um verbotswidriges Handeln - ich will nicht ausschließen, dass ich irgendwas verpasst habe, aber wer/was verbietet denn, eine Pumpe mit mehr als 8 bar zu betreiben?
@ Alexander: Selbst wenn es verboten wäre (was es nicht ist), wärst du versichert. Allenfalls würde die Versicherung ihr Geld dann von demjenigen zurückhaben wollen, der da verbotswidrig gehandelt hat. Das Betreiben von Pumpen mit mehr als 8 bar Druck ist aber nicht mal verbotswidrig - also alles im grünen Bereich.
Je nach verwendetem Strahlrohrtyp ist es sogar nötig, mehr Druck zu geben. Die bekannten Mehrzweckrohre liefern ihre Nennliterleistung bei 5 bar Strahlrohrdruck, weshalb 8 bar Pumpenausgangsdruck abzüglich von Leitungsverlusten "passen". Einige Hohlstrahlrohre haben höhere Betriebsdrücke, dementsprechend höher muss der Pumpendruck sein. Manche HSR haben auch höhere Literleistungen, wenn du dieses Mehr an Wasser durch den selben Schlauch förderst, steigen die Druckverluste im Schlauch, es braucht also nochmals mehr Druck an der Pumpe.
Für nähere Details oder Beispielrechnungen gebe ich dann aber an HWK, meinen Bruder, oder andere Anhänger der dreckigen Physik ab ;o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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